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ESA-Rat einigt sich auf den Beschluss über die Nutzung von Ariane 6 und Vega-C und den künftigen Raumtransport

03/09/2021 646 views 2 likes
ESA / Space in Member States / Germany

Die ESA-Mitgliedstaaten haben sich auf die Rahmenbedingungen für die bevorstehende Nutzung von Ariane 6 und Vega-C durch Europa geeinigt und fordern die ESA auf, einen Fahrplan für neue und innovative Raumtransportlösungen für das nächste Jahrzehnt sowie einen Rahmen für damit verbundene kurzzyklische Demonstrationen vorzuschlagen.

Künstlerische Darstellung der europäischen Trägerraketen
Künstlerische Darstellung der europäischen Trägerraketen

Der Beschluss, auf den sich die ESA-Mitgliedstaaten Mitte August geeinigt haben, schafft die Voraussetzungen für eine stabile Nutzung der neuen europäischen Trägerraketen Ariane 6 und Vega-C auf dem europäischen Weltraumbahnhof in Französisch-Guayana in den ersten drei Jahren.

Aufgrund der Startbedürfnisse der europäischen Institutionen und in Anbetracht der unbeständigen Lage auf dem weltweiten Markt für Startdienste haben die Mitgliedstaaten eine stabile Grundlage für die Nutzung dieser neuen Trägerraketen vereinbart, um Europa in den kommenden Jahren einen garantierten Zugang zum Weltraum zu ermöglichen.

Das überarbeitete, stabilisierte Nutzungsmodell basiert auf einer Nachfrage nach europäischen institutionellen Startdiensten von durchschnittlich vier Ariane-6-Trägern (drei Ariane 62 mit zwei Boostern und eine Ariane 64 mit vier Boostern oder zwei Positionen bei einem Doppelnutzlaststart mit Ariane 64) und zwei Vega-C pro Jahr. Die Preisbedingungen für den entsprechenden Standardstartdienst wurden ebenfalls vereinbart.

Die Mitgliedstaaten haben auch eine Grundlage für die Aufrechterhaltung strategischer industrieller Ressourcen durch die Möglichkeit geschaffen, entweder zusätzliche institutionelle Starts oder eine höhere kommerzielle Nachfrage zu bedienen. Entsprechende finanzielle Entscheidungen der Mitgliedstaaten sind für die Ratssitzung auf Ministerebene Ende 2022 vorgesehen. Die europäischen institutionellen Kunden von Startdiensten werden sich ebenfalls verpflichten müssen, mit von der ESA entwickelten Trägerraketen zu starten.

Darüber hinaus forderte der ESA-Rat den Generaldirektor der ESA auf, mit der Europäischen Union eine europäische Flugticket-Initiative zu vereinbaren, um regelmäßig Missionen mit einem Gewicht von weniger als 200 kg in der Umlaufbahn mit Startdiensten nachzuweisen und zu validieren, die nachweislich in einem wettbewerbsorientierten Umfeld ausgewählt werden können.

Um sich auf die Zukunft vorzubereiten, haben die ESA-Mitgliedstaaten die ESA weiterhin beauftragt, die nächste Generation europäischer Raumtransportlösungen für das nächste Jahrzehnt vorzuschlagen. Zu diesem Zweck ist die ESA aufgefordert, einen Rahmen für die kurzzyklische Demonstration solcher Raumtransportlösungen zu schaffen, der auf der kommenden Ratssitzung auf Ministerebene genehmigt werden soll. Die Vorbereitungen laufen bereits, unter anderem durch die ESA-Initiative für neue europäische Weltraumtransportlösungen New European Space Transportation Solutions  (NESTS), die erste Studien durchführt.

„In Anbetracht des sich ständig wandelnden Raumtransportmarktes stellen die vereinbarten Rahmenbedingungen eine stabile Referenz für die erfolgreiche Nutzung von Ariane 6 und Vega-C, um den Bedürfnissen europäischer Institutionen und des kommerziellen Marktes gerecht zu werden, dar.

Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten der ESA den wichtigen Auftrag erteilt, einen Fahrplan für neue und innovative europäische Raumtransportlösungen für das nächste Jahrzehnt und darüber hinaus vorzuschlagen. Darüber hinaus werden wir uns gemeinsam mit der Europäischen Union dafür einsetzen, dass regelmäßig kleine Missionen mit flugerprobten europäischen Trägerraketen gestartet werden können, die in einem wettbewerbsorientierten Umfeld ausgewählt werden“, erklärte Daniel Neuenschwander, Direktor für Raumtransport der ESA.

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